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   BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 7/06 R   

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https://dejure.org/2008,2356
BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 7/06 R (https://dejure.org/2008,2356)
BSG, Entscheidung vom 24.04.2008 - B 9/9a SB 7/06 R (https://dejure.org/2008,2356)
BSG, Entscheidung vom 24. April 2008 - B 9/9a SB 7/06 R (https://dejure.org/2008,2356)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • lexetius.com

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "G" - Bewegungsunfähigkeit im Straßenverkehr - Übergewicht - Adipositas per magma

  • openjur.de

    Schwerbehindertenrecht; Merkzeichen "G"; erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr; Übergewicht; Adipositas per magna

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Merkzeichen 'G' - erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr - Adipositas per magna

  • Wolters Kluwer

    Gesundheitliche Voraussetzungen für die Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen "G"); Kriterien zur Feststellung der individuellen von einem übergewichtigen schwerbehinderten Menschen zumutbar noch ...

  • Judicialis

    SGB IX § 146 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 145 Abs. 1 S. 1 § 146 Abs. 1 S. 1
    Anerkennung des Merkzeichens "G" im Schwerbehindertenrecht bei erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr durch Übergewicht

  • rechtsportal.de

    SGB IX § 145 Abs. 1 S. 1 § 146 Abs. 1 S. 1
    Anerkennung des Merkzeichens "G" im Schwerbehindertenrecht bei erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr durch Übergewicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.8.2008)

    Fettleibigkeit verschärft Behinderung // BSG spricht Brandenburgerin "Merkzeichen G" zu

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (172)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87

    Zur Frage, was unter einer üblichen Fußwegstrecke zu verstehen ist - Merkzeichen

    Auszug aus BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 7/06 R
    Das ist nur ein Bruchteil des Weges von 2 km, der im Ortsverkehr üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt wird (vgl dazu BSGE 62, 273, 277 = SozR 3870 § 60 Nr. 2 S 5 und - dieser Rechtsprechung folgend - Nr. 30 Abs. 2 AHP).

    Die funktionellen Auswirkungen einer Adipositas per magna sind nicht nur bei Einschätzung eines aus anderen Gesundheitsstörungen folgenden GdB (erhöhend) zu berücksichtigen (vgl Nr. 26.15 AHP 2004 ), sondern auch insoweit, als sie zu einer Einbuße der in § 145 Abs. 1 Satz 1 SGB IX genannten Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr führen (vgl BSGE 62, 273, 274 = SozR 3850 § 60 Nr. 2 S 2 = juris RdNr 9).

  • BSG, 13.08.1997 - 9 RVs 1/96

    Anhaltspunkte für das Merkzeichen G

    Auszug aus BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 7/06 R
    Von diesen Faktoren filtern die AHP all jene heraus, die nach dem Gesetz außer Betracht zu bleiben haben, weil sie die Bewegungsfähigkeit des schwerbehinderten Menschen im Straßenverkehr nicht infolge einer behinderungsbedingten Einschränkung seines Gehvermögens, sondern möglicherweise aus anderen Gründen erheblich beeinträchtigen (vgl BSG SozR 3-3870 § 60 Nr. 2 S 4 f).
  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G - erhebliche Beeinträchtigung der

    Nach § 146 Abs. 1 S 1 SGB IX in der fortgeltenden Ursprungsfassung des Gesetzes vom 19.6.2001 (BGBl I 1046) ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens (auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit) nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahr für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden.Das Gesetz fordert in § 145 Abs. 1 S 1, § 146 Abs. 1 S 1 SGB IX eine doppelte Kausalität: Ursache der beeinträchtigten Bewegungsfähigkeit muss eine Behinderung des schwerbehinderten Menschen sein und diese Behinderung muss sein Gehvermögen einschränken (BSG Urteil vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 7/06 R - SozR 4-3250 § 146 Nr. 1 RdNr 12).

    Hiervon ausgehend hat er in seiner späteren Entscheidung vom 13.8.1997 die in Ziff 30 Abs. 3 bis 5 der AHP 1983 (ebenso AHP 1996 oder auch zuletzt 2008) beschriebenen und Teil D Nr. 1 Buchst d bis f AnlVersMedV entsprechenden Behinderungen und Krankheitsbilder in Parallele zur Vorgehensweise bei der Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs aG (hierzu jetzt Teil D Nr. 3 AnlVersMedV) als Regelfälle typisiert und diese Typisierung später bestätigt ( BSG Urteil vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 7/06 R - SozR 4-3250 § 146 Nr. 1 RdNr 12) .

    Entsprechend der vom Gesetz geforderten doppelten Kausalität (s oben II.2.) ist Ursache der beeinträchtigten Bewegungsfähigkeit eine Behinderung des schwerbehinderten Menschen und diese Behinderung schränkt sein Gehvermögen ein (vgl BSG Urteil vom 24.4.2008 - B 9/9a SB 7/06 R - SozR 4-3250 § 146 Nr. 1 RdNr 12).

  • SG Dresden, 13.05.2014 - S 13 SB 590/12

    Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "G"

    b) Unter Buchst. d bis f sieht diese Vorschrift verschiedene, nicht abschließend aufgezählte Regelfälle (BSG, Urt. v. 24.04.2008 - B 9/9a SB 7/06 R, zitiert nach juris, Rn. 12; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 28.09.2010 - L 11 SB 77/07, zitiert nach juris, Rn. 20; LSG Hamburg, Urt. v. 03.07.2012 - L 3 SB 6/09, zitiert nach juris, Rn. 23) vor, bei denen die Voraussetzungen des Merkzeichens "G" als erfüllt anzusehen sind.

    Hierfür ist eine sog. doppelte Kausalität in der Weise erforderlich, dass die Ursache der beeinträchtigten Bewegungsfähigkeit eine Behinderung des schwerbehinderten Menschen sein und diese Behinderung sein Gehvermögen einschränken muss (BSG, Urt. v. 24.04.2008, a. a. O.).

    Im Rahmen dieser Regelfälle sind nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "G" als erfüllt anzusehen (BSG, Urt. v. 24.04.2008, a. a. O.).

    bb) Diese Sichtweise steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urt. v. 24.04.2008, a. a. O., Rn. 12 ff.).

    Faktoren, die keine gesundheitliche Störung im Sinne der VersMedV darstellen (bspw. fehlende Motivation oder entsprechende körperliche Ertüchtigung), dürfen nicht zur Zuerkennung des Merkzeichens "G" führen (jeweils BSG, Urt. v. 24.04.2008, a. a. O., Rn. 12).

    In diesem Sinne hatte das Bundessozialgericht in dieser Entscheidung auch keine Bedenken gegen die Zuerkennung des Merkzeichens "G" für eine Person, die nach Angaben des Sachverständigen die erforderliche Wegstrecke u. a. wegen erheblichen Übergewichts nicht bewältigen konnte, obwohl ein GdB von 50 oder 40 für statisch-dynamische Insuffizienz der Wirbelsäule als Achsorgan des Rumpfes in Verbindung mit funktionellen Störungen beider Hüft- und Kniegelenke nicht vorlag (BSG, Urt. v. 24.04.2008, a. a. O., Rn. 15).

    ccc) Die Rechtsprechung des Sächsischen Landessozialgerichts scheint - jedenfalls in Entscheidungen vor der o. g. Entscheidung des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 2008 (BSG, Urt. v. 24.04.2008 - B 9/9a SB 7/06 R, s. o.) - darüber hinaus eine Überprüfung zu fordern, dass eine Gleichstellung mit den Regelfällen erfolgen kann (SächsLSG, Urt. v. 22.05.2002 - L 1 SB 25/01, zitiert nach juris, Rn. 57 f.; Urt. v. 09.04.2003 - L 1 SB 21/02, S. 17 f., 25 des Umdrucks; Urt. 26.11.2007 - L 6 SB 92/06, S. 32 f. des Umdrucks; im Ansatz wohl auch LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.04.2013 - L 13 SB 279/10, zitiert nach juris, Rn. 24 und Urt. v. 25.04.2013 - L 13 SB 229/11, zitiert nach juris, Rn. 25; Urt. v. 12.12.2013 - L 13 SB 106/12, zitiert nach juris, Rn. 29 ff.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2013 - L 10 SB 154/12

    Anerkennung des Merkzeichens G im Schwerbehindertenrecht bei psychosomatischer

    Insoweit hat die Klägerin ausdrücklich auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24.04.2008, B 9/9a SB 7/06 R, in Juris, Bezug genommen.

    Zu den maßgeblichen Bewertungskriterien hat das BSG zuletzt in der Entscheidung vom 24.04.2008, B 9/9a SB 7/06 R in Juris Rn 12. klargestellt: "Das Gesetz fordert in §§ 145 Abs. 1 S 1, 146 Abs. 1 S 1 SGB IX eine doppelte Kausalität: Ursache der beeinträchtigten Bewegungsfähigkeit muss eine Behinderung des schwerbehinderten Menschen sein und diese Behinderung muss sein Gehvermögen einschränken.

    Sie kann die Wegstrecke, die im Ortsverkehr üblicherweise 2 km beträgt (BSG, Urteil vom 24.04.2008, B 9/9a SB 7/06 R in Juris Rn 13 mwN, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.09.2012, L 13 SB 106/11 in Juris, Rn 18 mwN, sowie seit AHP 1996 Teil B Nr. 30 Abs. 2 , Teil D Nr. 1b Anl VersMedV), nicht mehr in einer zumutbaren Zeit von etwa einer halben Stunde zurücklegen.

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